Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 31.07.2006

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   LG München I, 21.08.2006 - 2 Qs 67/06   

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https://dejure.org/2006,67009
LG München I, 21.08.2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,67009)
LG München I, Entscheidung vom 21.08.2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,67009)
LG München I, Entscheidung vom 21. August 2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,67009)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06

    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten

    Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 11. Januar 2006 - II Gs 275/06 - und der Beschluss des Landgerichts München I vom 21. August 2006 - 2 Qs 66/06 und 2 Qs 67/06 -, soweit er die Beschwerde als unbegründet zurückweist, verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,41343
LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,41343)
LG Freiburg, Entscheidung vom 31.07.2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,41343)
LG Freiburg, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 2 Qs 67/06 (https://dejure.org/2006,41343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02

    Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat

    Auszug aus LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06
    Es genügt, wenn beim Opfer eine von dessen Willen unabhängige physische Reaktion eintritt, die seine Widerstandsmöglichkeit gegen die Wegnahme beeinträchtigt (vgl. BGH NStZ 2003, 89).
  • LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98

    Vorliegen einer vollendeten Wegnahme beim räuberischen Diebstahl; Erforderliche

    Auszug aus LG Freiburg, 31.07.2006 - 2 Qs 67/06
    Zwar hat das Landgericht Gera (NJW 2000, 159 f.) in einem vergleichbaren Fall den Gewaltbegriff mit der Begründung verneint, dass wegen des hohen Strafniveaus und zur Wahrung der normativen Äquivalenz mit dem anderen Nötigungsmittel "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" im Rahmen des 252 StGB ein restriktiver Gewaltbegriff zu Grunde zu legen sei, sodass als Gewalt nur körperbezogene Eingriffe von einigem Gewicht anzuerkennen seien, während es sich bei einem Wegstoßen lediglich um eine ganz vorübergehende und geringfügige körperbezogene Beeinträchtigung handele.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07

    Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen

    Diese vereinzelt gebliebene Entscheidung ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung (Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 252 Rdnr. 8; Schönke/Schröder/Eser, StGB, 27. Auflage 2006, § 252 Rdnr. 5, § 249 Rdnr. 4; LG Freiburg, Beschl. v. 31. Juli 2006, 2 Qs 67/06) zu Recht auf Ablehnung gestoßen.
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